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Unsere BLZ & BIC
BLZ40154476
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Fragen und Antworten zur Fusion der Stadtsparkasse Lengerich und Kreissparkasse Steinfurt

Der rechtliche Zusammenschluss beider Sparkassen erfolgt zum 1. Januar 2026. Die sogenannte technische Fusion – Zusammenlegung unserer Datenbestände – erfolgt am 16. und 17. Mai 2026.

Hintergründe und Mehrwerte

Hintergründe und Mehrwerte

Was passiert bei der Fusion?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Der rechtliche Zusammenschluss beider Sparkassen erfolgt zum 1. Januar 2026. Ab diesem Datum änderte sich lediglich der Name für Sie als Kunde und Kundin der Stadtsparkasse Lengerich. Ihre Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, Ihre Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die Vereinheitlichung der EDV-Systeme erfolgt mit der sogenannten "Technischen Fusion" am 16. und 17. Mai 2026. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die weitere Kontoführung und Beratung geschaffen. Mit der technischen Fusion wird es für Sie zu Änderungen kommen. Darüber informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden detailliert. Zusätzlich informieren wir fortlaufend über aktuelle Änderungen zur technischen Fusion hier im Internet.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich etwas bei den Filialen und Ansprechpartnern?

Nein, vorerst ändert sich nichts. Die derzeitige Hauptstelle der Stadtsparkasse Lengerich sowie auch die SB-Geschäftsstellen an der Ringeler Straße und in Hohne bleiben bestehen.

Unser wichtigstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit mit uns. Ein hohes Kundenvertrauen durch enge und gute Beziehungen zwischen Ihnen und den Beratenden zeichnet uns aus. Selbstverständlich sind Veränderungen Bestandteil des alltäglichen (Arbeits-)Lebens und daher können wir sie nicht generell ausschließen. Vor diesem Hintergrund gilt aber, dass wir fusionsbedingte Änderungen so gering wie möglich halten werden.

Ab dem Zeitpunkt der technischen Fusion am 16. und 17. Mai 2026, sind die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten) und für die Beratung in allen Filialen geschaffen. Ab dann können Sie alle Geldgeschäfte im gesamten Geschäftsgebiet tätigen.

Ändern sich die E-Mail-Adressen und Telefonnummern?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Per E-Mail erreichen Sie unsere Mitarbeitenden erstmal weiter unter "vorname.nachname@ssk-lengerich.de", z. B. "max.mustermann@ssk-lengerich.de" (Voraussichtlich bis zur technischen Fusion am 16. und 17. Mai 2026). Danach erreichen Sie alle Mitarbeitenden einheitlich unter der E-Mail-Adresse "vorname.nachname@ksk-steinfurt.de". E-Mails an die alte E-Mail-Adresse werden nach Umstellung noch eine geraume Zeit automatisch weitergeleitet.

Telefonnummern werden nach der technischen Fusion am 16. und 17. Mai 2026 angepasst. Die zentrale Rufnummer lautet dann 05451 55-0. Die Ihnen bekannten Telefonnummern werden jedoch bis auf Weiteres umgeleitet, so dass Sie uns nach wie vor erreichen.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Alle bekannten Kontaktdaten bleiben unverändert

Wie stelle ich sicher, dass ich rechtzeitig alle Informationen zur Fusion erhalte?

Grundsätzlich gibt es keine zwingenden Änderungen, welche Sie mit der technischen Fusion vornehmen müssen. Eine Ausnahme stellt der Zahlungsverkehr für Firmenkunden und Vereine (siehe "Infos für Firmenkunden und Vereine") dar. Sie finden alle Fragen und Antworten regelmäßig aktualisiert auf dieser Seite. Zusätzlich informieren wir Sie bei wichtigen Änderungen per Post. Dazu ist es wichtig, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegt. Bitte überprüfen Sie deshalb unbedingt, ob die hinterlegten Adressdaten von Ihnen aktuell sind. Als Online-Kunde klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Link. Alternativ können Sie uns telefonisch eine Adressänderung mitteilen.

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:Adressänderung
Für Kundinnen und Kunden Kreissparkasse Steinfurt:Adressänderung
Werden Mitarbeiter entlassen?

Nein, es wird aufgrund der Fusion keine Entlassungen geben. Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet mehr Sicherheit und mehr Chancen für die Mitarbeitenden. Für Auszubildende werden die Ausbildungsplätze in der Region noch attraktiver. Sie interessieren sich dafür? Dann schauen Sie gerne auf die Seite: https://www.ksk-steinfurt.de/karriere

Konten, Preise und Verträge

Konten, Preise und Verträge

Bekomme ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Mastercard (Kreditkarte)?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) und Ihre Kreditkarten werden nicht ausgetauscht. Sie bleiben - trotz der aufgedruckten Nummern und Sparkassenbezeichnung - bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig. Dann erhalten Sie automatisch eine neue Karte mit Ihrer neuen IBAN. Auch Ihre Geheimzahlen (PIN) ändern sich nicht.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Ich habe Konten in beiden Häusern. Muss ich etwas tun?

Sie brauchen nichts zu tun. Ihre Konten behalten weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit. Sollten sich aufgrund der technischen Fusion Änderungen ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.  

Behalten meine Sparkassenbücher und andere Geldanlagen ihre Gültigkeit?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Die IBAN / BIC der Sparkonten und Girokonten werden sich mit der technischen Fusion für alle Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich ändern. Ab dem 18. Mai 2026 können Sie diese in Ihrem Online-Banking einsehen oder bei Ihrem Berater erhalten. Sämtliche Daueraufträge zu Gunsten Ihrer Sparbücher werden automatisch umgestellt.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Ja, sämtliche Verträge und Vereinbarungen bleiben wie gehabt bestehen. Sie müssen nichts unternehmen.

Ändert sich meine Kontonummer?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Mit der technischen Fusion kommt es zu einer Änderung der IBAN/BIC für die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich, welche ab 18. Mai 2026 zu verwenden ist. Sie müssen jedoch keine sofortige Änderung veranlassen. Auch die alte IBAN kann in einer Übergangszeit für den Zahlungsverkehr genutzt werden und ist z. B. bei hinterlegten Lastschrifteinzügen weiterhin gültig. Die Mitteilung über die neuen Kontonummern wird rechtzeitig schriftlich erfolgen. Zusätzlich finden Sie diese ab 18. Mai 2026 in Ihrem Online-Banking sowie auf den Kontoauszügen.

WICHTIG: Bitte nutzen Sie Ihre neue IBAN für den Zahlungsverkehr erst ab 18. Mai 2026. Eine vorherige Nutzung kann zu Problemen bei der Zuordnung von Zahlungen führen.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Von meinem Konto erfolgen regelmäßige Abbuchungen (Lastschrifteinzüge) wie z.B. von Mobilfunkanbietern, Sportvereinen, Stadtwerken etc.. Muss ich hier Änderungen vornehmen?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Sie müssen kurzfristig keine Änderung veranlassen. Wir sorgen dafür, dass  alle Abbuchungen, welche über die alte IBAN erfolgen in einer Übergangszeit automatisch umgeleitet werden. Mit der technischen Fusion erhalten Sie für Ihre Konten eine neue IBAN/BIC. Diese ist ab 18. Mai 2026 gültig und kann nach der technischen Fusion im Online-Banking eingesehen werden. 
Bitte verwenden Sie diese ab 18. Mai 2026 für zukünftige Abbuchungsaufträge und stellen Sie bestehende Abbuchungsaufträge ab diesem Datum schrittweise auf Ihre neue IBAN/BIC um. 

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Ändern sich Kontomodelle oder gibt es neue?

Die Kontomodelle beider Sparkassen bleiben vorerst wie sie sind. Für die Zukunft optimieren wir einzelne Bausteine und entwickeln einheitliche Kontomodelle.

Gelten neue Preise und muss ich denen aktiv zustimmen?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Die Preisgarantie für Ihre Girokonto gilt bis zum 30.06.2026. Preisänderungen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Alle Preise, zum Beispiel für Ihr Girokonto, bleiben bis auf Weiteres unverändert. Preisänderungen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Was ändert sich beim Aufladen einer Kreditkarte Basis?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bitte verwenden Sie ab 18. Mai 2026 ausschließlich das folgende Konto, um Ihre Kreditkarte Basis per Überweisung aufzuladen. Sollten Sie sich eine Vorlage oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte an.

IBAN: DE10 40351060 0900 2990 66

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depotverbindungen gleich?

Alle Bedingungen für Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depotverbindungen bleiben gleich. Es gibt keine Änderungen.

Was geschieht mit meinem Freistellungsauftrag?

Alle bestehenden Verträge behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts veranlassen. 

Was passiert mit meinen Daueraufträgen?

Alle bestehenden Daueraufträge behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts veranlassen. 

Online-Banking, Apps und Zahlungsverkehr

Online-Banking, Apps und Zahlungsverkehr

Wie lautet die Bankleitzahl und der BIC der Kreissparkasse Steinfurt?

BLZ: 40351060, BIC: WELADED1STF

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bis zur technischen Fusion am 16. und 17. Mai 2026 verwenden Sie bitte weiterhin die bisherige BLZ: 40154476 und den BIC: WELADED1LEN.

Ab 18. Mai 2026 gilt dann die oben genannte Bankleitzahl und BIC für alle Kundinnen und Kunden.

Wichtig: eine Kombination aus alter IBAN und neuem BIC ist nicht möglich und führt zu einem Fehler. Ebenso kann die neue IBAN nicht mit dem alten BIC eingesetzt werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Kombination neue IBAN und neuer BIC.

Ändert sich die Adresse zum Online-Banking und bekomme ich neue Zugangsdaten?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bitte benutzen Sie bis zur technischen Fusion (16. und 17. Mai 2026) weiterhin die Internetseite www.stadtsparkasse-lengerich.de. Ab dem 18. Mai 2026 wird diese Seite automatisch auf www.ksk-steinfurt.de umgeleitet. Dort können Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten einloggen. Lediglich eine geringe Anzahl von Kunden und Kundinnen bekommen neue Online-Banking Zugangsdaten. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig Post von uns.

Hinweis:
Anmeldungen im Online-Banking von unbekannten Geräten erfordern eine zusätzliche Freigabe mit einer TAN. Sie haben die Möglichkeit Ihr Gerät als vertrauenswürdig zu speichern. Das Gerät kann danach auch ohne Freigabe bei Anmeldungen genutzt werden.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit hinterlegten Kontonummern bei Online-Shops und Online-Bezahlverfahren?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

In der Übergangszeit funktionieren Abbuchungen über Online-Shops und das Bezahlen über Online-Bezahlverfahren noch mit Ihrer alten IBAN. Diese sollten Sie jedoch frühestens ab dem 18. Mai 2026 selbstständig auf Ihre neue IBAN/BIC ändern.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten in meinem elektronischen Postfach?

Alle Dokumente bleiben in Ihrem Postfach erhalten.

Sparkassen-App: Was ändert sich?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Nach der technischen Fusion (16. und 17. Mai 2026) ist es erforderlich, Ihre Sparkassen-App einmalig umzustellen. Hierbei werden Sie beim ersten Aufruf der App nach der Zusammenführung Punkt für Punkt durch die App geleitet. Am grundsätzlichen Aufbau in der App und ihren Funktionen ändert sich nichts. Sollten Sie einen Brief erhalten haben, dass Sie sich einen neuen Anmeldenamen vergeben müssen, nehmen Sie diese bitte zuerst die Änderung vor und starten erst danach den Umstellungsassistenten der S-App.

Wichtig: für die einmalige Umstellung benötigen Sie Ihr App-Passwort der Sparkassen-App. Dieses haben Sie bei der Installation der App selbst vergeben. Wenn Sie dieses nicht mehr kennen, müssen Sie die App deinstallieren und mit den bekannten Online-Banking Zugangsdaten erneut einrichten. Eine Änderung des Passwortes und ein Zurücksetzen der App durch die Sparkasse ist nicht möglich.

Unser Tipp: Testen Sie bereits beim nächsten Log-in, ob Sie Ihr Passwort noch kennen. Dazu brechen Sie die automatische Anmeldung mittels Touch- oder Face-ID einfach ab und geben Ihr Passwort ein. Ist es Ihnen nicht bekannt, installieren Sie die App bitte neu. Die Anleitung zur Installation finden Sie hier.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

pushTAN-App: Was ändert sich?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bestehende pushTAN-Verbindungen müssen nach der technischen Zusammenführung (16. und 17. Mai 2026) nicht neu registriert werden. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, fordern Sie bitte innerhalb der App neue Registrierungsdaten an. Nachdem Sie diesen erhalten haben, führen Sie eine erneute Registrierung durch und können im Anschluss wieder wie gewohnt auf Ihre TAN-Verbindung zugreifen.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

S-Invest App: Was ändert sich?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Nach der technischen Fusion am 16. und 17. Mai 2026 ist eine Neuinstallation notwendig.

Bitte deinstallieren Sie die App und richten Sie Ihre Depots neu ein. Wenn Sie auch Depots von anderen Instituten eingerichtet haben, können Sie alternativ nur die betroffenen Depots der Stadtsparkasse Lengerich löschen und neu einrichten.

Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie unter www.ksk-steinfurt.de/s-invest.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

3D-Secure-Registrierung: Was ist zu beachten?

Am Fusionswochenende ist von Freitag, 15. Mai 2026 bis Sonntag, 17. Mai 2026 die Registrierung einer Karte für 3D-Secure bzw. für die S-ID-Check-App nicht möglich.

Mobiles Bezahlen und Apple Pay: Was ändert sich?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Es gibt nur eine Änderung für einige wenige Kundinnen und Kunden. Falls Sie eine neue Kontonummer und damit eine neue Sparkassen-Card erhalten, muss die neue Karte neu in der App bzw. in der Apple Wallet hinterlegt werden.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Wo kann ich meine Überweisungen und Schecks abgeben?

Bitte geben Sie diese bis zum 16. und 17. Mai 2026 noch in den Ihnen bekannten "Altfilialen" ab.

Bis zur technischen Fusion muss die Zahlungsverkehrsbearbeitung noch getrennt  laufen. Eine übergreifende Bearbeitung z. B. von Überweisungsträgern mit Kontoverbindung bei der ehemals Stadtsparkasse Lengerich (BLZ 40154476) kann in der "alten" Kreissparkasse Steinfurt (40351060) vor technischer Fusion nicht erfolgen.

Wird mein Finanzplaner übernommen?

Am Fusionswochenende sowie in der darauffolgenden Woche steht der Finanzplaner für alle Kundinnen und Kunden beider Sparkassen nicht zur Verfügung. Danach werden die Einstellungen automatisch übernommen.

Sie kennen die Vorteile des Finanzplaners noch nicht? Dann am besten gleich aktivieren.

Firmenkunden und Vereine

Firmenkunden und Vereine

Was passiert mit meinen Zahlungseingängen und Lastschriften?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Die Zahlungen werden automatisch in einer Übergangsfrist umgeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab dem 18. Mai 2026 Ihre neue Bankverbindung (IBAN) an. Damit es Schritt für Schritt zu einer Aktualisierung der Datenbestände kommt, verwenden Sie bitte ab dem 18. Mai 2026 ausschließlich Ihre neue IBAN im gesamten Zahlungsverkehr. Diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und im Online-Banking.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit Briefbögen und Rechnungsvordrucken mit alter Bankverbindung?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bis zur technischen Zusammenlegung beider Sparkassen behalten Sie Ihre IBAN. Doch auch danach können Sie Ihre Rechnungs- und Briefvordrucke noch aufbrauchen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen an Ihre alte IBAN in einer Übergangsfrist an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden. Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung „Kreissparkasse Steinfurt“ zu verwenden.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was ist bei der Nutzung von Online-Banking-Software zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Haben Sie unsere Banking Software SFirm oder StarMoney im Einsatz, startet beim Aufruf ab dem 18. Mai 2026 automatisch ein Umstellungsassistent. Dieser führt Sie automatisch Schritt für Schritt durch die nötigen Änderungen.

Wenn Sie die Banking-Software eines Drittanbieters nutzen, müssen die Zugangsdaten ab dem 18. Mai 2026 neu  synchronisiert und i.d.R. in den Stammdaten Ihre neue IBAN/BIC hinterlegt werden. Bitte sprechen Sie bei Fragen den Kundensupport des Software-Anbieters an. 

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Ich nutze einen EBICS-Zugang, welche Änderungen müssen vorgenommen werden?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bis zur technischen Fusion nutzen Sie Ihren EBICS-Zugang wie gewohnt. Erst ab dem 18. Mai 2026 können Sie Ihre neuen Bankparameter verwenden. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld rechtzeitig detaillierte Informationen von uns.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Welche Änderungen müssen an meinem EC-Cash-Terminal vorgenommen werden?

Alle Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Bitte beachten Sie, dass es am Fusionswochende 16. und 17. Mai 2026 zu Einschränkungen von Girocardzahlungen aller Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt kommen kann und Zahlungen eventuell abgelehnt werden. Kreditkartenzahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Kunden anderer Banken sind nicht von den Einschränkungen betroffen.

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Ab dem 18. Mai 2026 muss die neue IBAN in Ihrem EC-Cash-Terminal hinterlegt werden. Um diese Anpassung kümmert sich die Sparkasse für Sie, wenn Sie Ihr Terminal über die Stadtsparkasse Lengerich erworben haben. WICHTIG: In allen anderen Fällen ist die Umstellung über Ihren Terminalanbieter zu veranlassen. In einer Übergangszeit sorgen wir dafür, dass Zahlungen zu Gunsten Ihrer bisherigen Kontodaten an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden. 

Was passiert, wenn die Dienste eines Service-Rechenzentrums genutzt werden?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Die DATEV wird automatisch über die neuen IBAN informiert.

Wenn Sie Ihre Umsätze über andere Rechenzentren abrufen lassen, informieren Sie bitte Ihren Steuerberater über Ihre neue IBAN und den neuen BIC. Wichtig: Die neue IBAN und der neue BIC dürfen erst ab dem 18. Mai 2026 eingesetzt werden. 

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was ist bei Auslandszahlungsaufträgen zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bitte erfassen Sie alle Zahlungsaufträge bis zum 15. Mai 2026.

Am Freitag, 15. Mai 2026 können keine Auslandszahlungsaufträge mehr über das Online-Banking eingestellt werden. 
Ebenso ist keine Erfassung von terminierten Aufträgen mit einem Ausführungsdatum nach dem 15. Mai 2026 möglich. 

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was muss beim Hochladen von Zahlungsverkehrsdateien beachtet werden, wie z. B. Lastschrifteinzüge für Beiträge oder Sammelüberweisungen aus einem Vereinsverwaltungsprogramm?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Anpassungen in Ihrem System ab dem 18. Mai 2026: Zahlungsverkehrsdateien müssen im Fremdsystem zwingend mit der neuen IBAN/BIC erstellt werden. Bitte hinterlegen Sie die neuen Daten unbedingt in den Auftraggeberdaten. Ansonsten ist eine Einreichung über Ihren Online-Banking Zugang nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die neuen Kontonummern erst ab dem 18. Mai 2026 gültig sind. Nutzen Sie diese bereits vor dem 18. Mai 2026 führt dies ebenfalls zu einem Fehler.

Zur Erläuterung: Dies betrifft die Änderung Ihrer IBAN bzw. des BIC als Auftraggeber. Die IBAN und der BIC Ihrer Kunden bzw. Mitglieder müssen nicht sofort geändert werden. Hier stellen wir sicher, dass Zahlungen auch mit der alten IBAN und dem bisherigen BIC bis auf Weiteres korrekt verbucht werden.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Bisher haben wir als Verein regelmäßig Spenden von der Sparkasse erhalten. Bekommen wir diese auch weiterhin?

Wir werden uns auch weiterhin für unsere Region engagieren. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft liegt uns sehr am Herzen. Mit zukünftig über 2,6 Millionen Euro Spendenvolumen sind wir der größte, private Kultur- und Sportförderer in unserer Region. Alle Informationen zu den Unterstützungs-Möglichkeiten und Anträgen finden Sie unter www.ksk-steinfurt.de/engagment oder auf unsere Spendenplattform www.heimatpower.de.

Mein Steuerberater erstellt für mich die Lohnzahlungen. Was ist hier zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Bitte teilen Sie Ihrem Steuerberater unbedingt rechtzeitig die neue IBAN und den neuen BIC mit und bitten ihn, diese zwingend ab dem 18. Mai 2026 in dem Stammdaten zu hinterlegen. Ab dann können Sie Lohnzahlungen nur noch dann freigeben, wenn diese mit der neuen IBAN und dem neuen BIC vom Steuerberater erstellt worden sind.

WICHTIG: Vor dem 18. Mai 2026 ist eine Hinterlegung der neuen IBAN und des BIC noch nicht möglich. Bis zu diesem Datum muss unbedingt noch Ihre alte IBAN und der BIC verwendet werden. Eine Änderung in den Stammdaten beim Steuerberater ist also zeitnah ab dem 18. Mai 2026 - aber auf keinem Fall vor dem 18. Mai 2026 - notwendig.

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit dem Sicherungsverfahren "Zweifach-Signierer"?

Für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich:

Erstsignierte Aufträge können nach der technischen Fusion nicht von der zweiten Partei signiert werden. Aufträge müssen daher neu erfasst werden. Wir empfehlen deshalb, noch vor der technischen Fusion am 15. Mai 2026 bis 18 Uhr die Zweitsignatur vorzunehmen. 

Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:

Für Sie ändert sich nichts.

Muss ich in meiner Vereinssoftware, Bankingsoftware, Kundendatenbank, etc. sofort alle IBAN meiner Kunden und Mitglieder ändern?

Nein, dies ist nicht unmittelbar nötig. Wir stellen sicher, dass alle Buchungen (Gutschriften und Lastschriften) für die bisherige IBAN in einer Übergangszeit auf die neue IBAN umgebucht werden.

Wenn Ihre Mitglieder und Kunden Ihnen jedoch die neue IBAN mitteilen, erfassen Sie diese bitte damit es schrittweise zur Aktualisierung der Datenbestände kommt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei größeren Datenbeständen auch einen Änderungsservice an. D. h. wir stellen Ihnen im wechselseitigen Austausch eine Datei zur Verfügung, in der die neuen IBAN Ihrer Mitglieder und Kunden (von Kunden der bisherigen Stadtsparkasse Lengerich) enthalten sind. Dazu melden Sie sich bitte bei unseren Beraterinnen und Beratern per E-Mail unter ebanking@ksk-steinfurt.de oder telefonisch unter 05451 55-11830.

Ihre Fragen

Sie haben weiterhin Fragen zur Fusion, die hier nicht beantwortet wurden? Sprechen Sie gerne Ihren persönlichen Berater an oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen.

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